… aus Eingliederungshilfe wird Assistenz zur Teilhabe …

“MENSCHLICH. VERLÄSSLICH. GEMEINSAM”

Seit 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten und wird schrittweise bis 2023 in Deutschland umgesetzt.

Grundlage sind die Ergebnisse der UN-Behindertenrechtskonventionen, die besagen, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten an Teilhabe im und am Leben haben. Einige Menschen können durch Beschränkungen nicht so vollumfänglich teilnehmen, wie andere.

Beschränkungen sind vielfältig: laufen, sprechen, hören, sehen, begreifen, fühlen und vieles mehr können nicht alle Menschen. Einige Menschen benötigen zum Beispiel Medikamente oder Gespräche, damit es ihnen gut geht.

Sie alle sind teilhabeschränkt und haben Anspruch auf Assistenz, damit sie die gleichen Chancen auf Teilhabemöglichkeiten im Leben haben wie jeder Mensch.

Die Pestalozzi-Stiftung Hamburg hat das neue Gesetz zum Anlass genommen, den Namen der “Eingliederungshilfe” in

“Assistenz zur Teilhabe”
“MENSCHLICH. VERLÄSSLICH. GEMEINSAM”

zu ändern.

Letztes Jahr im September haben wir einen Wettbewerb zur Namensfindung gestartet, um möglichst viele unserer Klienten an der Namensfindung zu beteiligen.

Es sind 62 Vorschläge bei uns eingegangen!! So viele tolle Ideen, da ist es uns sehr, sehr schwer gefallen uns für einen zu entscheiden!!

Anfang September laden wir alle Teilnehmenden gern zu einem Dankeschön bei uns in der Geschäftsstelle ein. Dort werden noch einmal alle Ideen gewürdigt und es gibt die Gelegenheit bei einem kleinen Snack miteinander zu plaudern.

Mit besten Grüßen
Britt Lemke
Fachabteilungsleitung Assistenz zur Teilhabe